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Urteil zur Google Bildersuche

von Rainer Meyer

Wie auf dem Google-Watchblog zu lesen war, ist es nun höchstrichterlich entschieden, dass Google von Bildern, die auf Webseiten auffindbar sind, kleine Miniatur-Bilder anfertigen darf, wobei beim Klicken auf diese Bilder zur Originalwebseite bzw. zum Originalbild gewechselt wird. Diese Entscheidung mutet etwas kurios an, denn wer eine Website im Internet betreibt, der will auch gefunden werden. Und ein Künstler, der vom Verkauf seiner Bilder lebt, müsste doch erfreut darüber sein, wenn Google mit einer guten Platzierung in der Bildersuche hier kostenlos Werbung für den Künstler übernimmt.

Außerdem könnte der Künstler mit einfachen Maßnahmen (Stichwort robots.txt) unterbinden, dass Google seine Seiten indiziert. Diese Möglichkeit war auch für den Bundesgerichtshof wohl entscheidend, als die Klage abwies, was aus rechtlichen Gründen sehr interessant ist, denn der BGH hat damit entschieden, dass man als Website-Betreiber selbst aktiv werden muss, wenn man eine Auswertung seiner Website durch Suchmaschinen nicht wünscht. Der BGH hat sich damit ausdrücklich nicht dafür entschieden, dass Google vor jeder Nutzung den jeweiligen Websitebetreiber befragen muss, was allein aus praktischen Gründen nicht vorstellbar ist.

Dieses Urteil könnte auch Hinweise auf andere Konflikte geben, die Google gegenwärtig mit bedeutend machtvolleren Playern austrägt. Es geht um viele deutsche Verleger, denen es ein Dorn im Auge ist, dass Google Werbeeinnahmen damit erzielt, dass Content von ihren Webseiten über die Google Standardsuche bzw. die Google Newssuche angezeigt wird. Von diesen Werbeeinnahmen hätten sie gerne etwas ab, was verständlich ist, aber im direkten Konflikt zum  Geschäftsmodell von Google steht. Google hat interessanterweise auch die deutschen Verleger darauf hingewiesen, dass sie mit der robots.txt ja unterbinden können, dass ihr Content bei Google erscheint. Über noch differenzierte Einflussmöglichkeiten bei der Google Newssuche wurde beim Google-Watchblog schon vor längerem berichtet.

Als Website-Betreiber sollte man also darauf verzichten, Google als Feind zu sehen, der einem Inhalte wegnimmt und damit Geld verdient. Solange die User immer über Google oder andere Suchmaschinen gehen, um Inhalte zu finden, sollte man eher an der Suchmaschinen-Optimierung arbeiten, damit man vorne bei den Suchmaschinen landet. Schließlich klicken dann viele User auf den Link der Suchmaschinen und landen auf der eigenen Website, wo man ihnen hoffentlich interessante und weiterführende Inhalte bieten kann. Damit kann man dann sogar Geld verdienen oder neue Kunden und Interessenten für sich gewinnen.

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