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Reconsideration Request: Von blauen Briefen und angemessenen Reaktionen

Blaue Briefe bekamen früher die Eltern von der Schule, wenn ihre Kids eine Reihe von Problemen dort verursacht hatten oder gar die Gefahr des Sitzenbleibens drohte. Da die Schule Geld sparen wollte, wurden blaue Briefumschläge genommen, die waren billiger. Auch Google verschickt gelegentlich Warnungen an Webmaster, allerdings per Mail und nicht als blauer Brief. Die Webmaster fühlen sich dann aber wie die Eltern bei den blauen Briefen, denn zunächst wissen sie nicht, was denn da genau schiefgelaufen ist.

Es macht keinen Sinn, auf die Google Webmaster Tools zu verzichten, denn dann bekommt man zwar keine blauen Briefe, doch die Abstrafungen werden trotzdem wirksam. Den Eltern hat es auch nichts gebracht, wenn die Briefe von ihren Kindern abgefangen oder die Briefkästen abmontiert wurden. Wie könnte eine entspreche Google-Warnung aussehen, die später einen Reconsideration Request impliziert:

Unnatürliche ausgehende Links wurden auf Ihrer Website gefunden.

Google hat ein Muster mit künstlichen bzw. unnatürlichen Links auf Ihren Webseiten erkannt. Der Kauf von solchen Links oder die Teilnahme an entsprechenden Linktauschprogrammen ist ein Verstoß gegen die Richtlinien von Google. Denn es kann die Absicht unterstellt werden, den PageRank zu manipulieren.

Aufgrund dieser unnatürlichen Links hat Google eine manuelle Spam-Maßnahme gegen (Domainadresse) verhängt. Gegebenenfalls erfolgen weitere Maßnahmen … (kein wörtliches Zitat, nur sinngemäße Wiedergabe)

Wenn man eine entsprechende Mitteilung bekommt, dann sollte man überlegen, ob dieser Hinweis berechtigt ist und auf wie viele Einzelfälle er sich beziehen kann. Sind es nur wenige, dann kann man diese angehen und abwarten, ob dieses bereits ausreichend ist, um zurück in die Welt der Guten zu kommen. Ist klar, dass hier ein raumgreifendes Problem vorliegt, dann muss man entscheiden, ob man die Website aufgibt oder sie dadurch rettet, dass man konsequent über Kommunikation alle problematisch erscheinenden Links löscht oder mit NoFollow kennzeichnen lässt.

Reconsideration Request steht für neuer Antrag auf Prüfung, setzt also implizit voraus, dass man einen Fehler gemacht hat und sich bemüht hat, diesen zu beseitigen.

Das partielle Reparieren und Abwarten ist durchaus auch eine Lösungsidee, denn Google kann kaum auf gesichertes Wissen zurückgreifen, um die Stärke der Abweichung bestimmen zu können. Möglicherweise kann ein Reconsideration Request vermieden werden.

Außerdem kann man prüfen, wie relevant die Strafe fürs Ranking ist. Ist man für relevante Keywords des eigenen Business noch gut vertreten, ändert sich Trafik nach Abstrafung nur unmerklich? Dann ist die Abstrafung faktisch ohne Folgen, denn man braucht nicht unbedingt einen guten PageRank auf vielen Seiten, um viele Besucher zu gewinnen.

Was man auch noch tun kann: Man entfernt die problematischen Links auf der eigenen Website, die für andere Webmaster zum Problem werden könnten. Am besten mit Rücksprache, damit diese nicht verschnupft reagieren.

Reconsideration Request: Abwarten oder Antragssteller werden

Wer seine Hausaufgaben erledigt hat, der kann abwarten, wenn er starke Nerven hat. Denn solange er sich nicht kommunikativ gegenüber Google verhält, kann die Suchmaschine auch nicht sicher wissen, wie stark sein Fehlverhalten ist. Stellt der Webmaster aber über die Webmaster Tools ein Reconsideration Request, dann offenbart er, dass er sich falsch verhalten hat und bittet um gnädige Prüfung und Wiederaufnahme. Es kann hier aber kein Patentrezept geliefert werden, ob und wie man diesen Canossa-Gang vermeiden kann. Meine persönliche Einschätzung: Wenn dies unvermeidlich ist, dann genau in dem Moment agieren, wo man ziemlich sicher ist, dass nichts Auffälliges mehr vorliegt. Ansonsten kühl bleiben und abwarten und die Ranking-Entwicklung und die Besucher-Akzeptanz genau im Auge behalten.

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